Der reglementierte Beauftragte.

 

Business Concept

 

Als zentrales Bindeglied zwischen Versendern und Luftfahrtunternehmen nimmt der reglementierte Beauftragte eine zentrale und verantwortungsvolle Position innerhalb der "sicheren Lieferkette" ein.  Mit dem Status des reglementierten Beauftragten haben Logistikunternehmen, Spediteure, Lagerbetreiber, Verpackungsunternehmen, Express-  und Kurierunternehmen den Vorteil einer problemlosen und termingerechten Abwicklung Ihrer Luftfrachtsendungen. Die Zulassung zum reglementierten Beauftragten erfolgt durch das Luftfahrtbundesamt. Im Anschluss kann die Fracht bei Übergabe an das Luftfahrtunternehmen als "secured" eingestuft werden. Eine weitere Sicherheitsüberprüfung am Flughafen wird damit überflüssig.
 


Beratung und Bestandsaufnahme.

 

Bei einem Vor-Ort-Termin besprechen und analysieren wir mit Ihnen gemeinsam

 

  • die Anforderungen, die Ihr Unternehmens in Bezug auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden zu erfüllen hat

  • welche Dienstleistungen bietet Ihr Unternehmen an

  • die räumlichen Gegebenheiten

  • die Arbeitsprozesse und Abläufe in Ihrem Unternehmen (Produktion, Lager, Verpackung und Versand)  

  • mit welchen Dienstleistern arbeiten Sie zusammen

  • Ihre vorhandenen Sicherheitsstandards und Zertifizierungen (z.B. AEO)

  • erforderliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung potentieller Risiken und Gefahren

  • welcher Mitarbeiterkreis übernimmt Aufgaben im Bereich der Luftfracht

  • ab wann ist die Luftfracht identifizierbar

  • welche Optimierungen sind innerhalb Ihrer EDV notwendig oder sinnvoll


Die anschließende Dokumentation der Ergebnisse zeigt Ihnen auf, wie die Belange Ihres Unternehmens mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Die Kosten-Nutzen-Analyse gibt Ausschluss darüber, ob sich die angestrebte Zertifizierung zum reglementierten Beauftragten "rechnet". Im Vordergrund steht dabei auch immer der gewünschte Wettbewerbsvorteil, um Ihren Unternehmenserfolg langfristig und nachhaltig zu sichern.
 


Entwicklung des Sicherheitsprogramms / Prozessgestaltung.

 

Lagerregal


Im Luftfracht-Sicherheitsprogramm sind die räumlichen Gegebenheiten sowie die Verfahren und Methoden zu beschreiben, mit denen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und ihrer Durchführungsbestimmungen gewährleistet werden können.



Schulung des Personals.


Das Sicherheitspersonal trägt die Verantwortung in allen Belangen der Luftfrachtsicherheit. Dazu gehören die Erarbeitung, Umsetzung und die Einhaltung der für das Unternehmen festgelegten Sicherheitsbestimmungen. Diese Mitarbeiter sind auch die direkten Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG ist eine Schulung über derzeit 34 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren. Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter für diese viertägige Schulung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Das Personal mit begleitetem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht absolviert bei vorliegender Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG eine Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins über 3 Unterrichtseinheiten. Personal, das Sicherheitskontrollen durchführt wird in 7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten geschult. Die Schulung ist durch einen behördlich zugelassenen Trainer durchzuführen.

 


Zulassungsaudit und jährliches internes Audit.


Lagerregal

 

Nach eingehender Prüfung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms führt das  Luftfahrt-Bundesamt (LBA) das  sogenannte Zulassungsaudit bei Ihnen vor Ort durch. Gemeinsam bereiten wir uns auf diesen Termin vor und nehmen zu Ihrer Unterstützung daran teil.

Vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist darüber hinaus ein jährliches internes Audit vorgeschrieben, in dem die Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen des Luftfracht-Sicherheitsprogramms vor Ort überprüft und anschließend dokumentiert werden müssen. Dies erfolgt mittels eines Auditplans, in dem die verschiedenen Kriterien geprüft, bewertet und gegebenenfalls Korrekturen durchgeführt werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die relevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen mit den gesetzlichen Anforderungen stets übereinstimmen. Die Dokumentationen der internen Audits sind dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.

 

 

Qualitätssicherung und permanente Betreuung.


Neuerungen und Änderungen in der Gesetzgebung erfordern die entsprechenden Anpassungen im Luftfracht-Sicherheitsprogramm. Ebenso  sind Veränderungen in den Strukturen oder bei den Prozessen in Ihrem Unternehmen wie z.B. die Erweiterung Ihrer Produktpalette, Nutzung weiterer Standorte etc. in Ihrem Luftfracht-Sicherheitsprogramm zu beschreiben, um die geltenden gesetzlichen Vorgaben jederzeit zu erfüllen.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung, die sich in Ihrer täglichen Arbeit ergeben. Bei Änderungen der behördlichen Auflagen oder von Abläufen in Ihrem Unternehmen übernehmen wir für Sie die entsprechenden Anpassungen in Ihrem Luftfracht-Sicherheitsprogramm. So haben Sie stets eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte kompetente Beratung und Betreuung an Ihrer Seite und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.